Satzung

Satzung des Kegelclubs „Die Wurstpumpen“ (Fassung vom 26.03.2022)

gegründet am 21.03.2008

§1 Allgemeines

Der Kegelclub „Die Wurstpumpen“ ist ein männlicher Kegelclub. Jedes Mitglied ist gleichberechtigt in allen Punkten/Pumpen.

§2 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur auf der Generalversammlung (§ 12) mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Personen beschlossen werden.

§3 Kegeltermin

Der Kegelabend findet 1x im Monat in „Der Bergklause“ statt. Die nächsten Termine werden am Ende eines Kegelabends beschlossen.

§4 Grundbeitrag

Pro Kegelabend ist der Betrag von 30 € pro Kegelbruder zu entrichten. Gastkegler zahlen ebenfalls 30 €.

§5 Verspätungen

Die Strafe für Zuspätkommen beträgt für jede angefangene ¼-Stunde 2 €. Wer vor Ende geht, zahlt ebenfalls 2 €.

§6 Fehlbetrag

Kann ein Kegelbruder nicht am Kegelabend teilnehmen und meldet dies dem Vorstand ist von ihm ein Fehlgeld von 5 € zu entrichten. Das Fehlgeld für unentschuldigtes Fehlen beträgt 30 €.

§7 Pumpen

Jeder Teilnehmer zahlt für eine geworfene Pumpe 0,20 €.

§8 Verlorenes Spiel !

Für den Verlierer des Abräumens ist es absolute Pflicht eine Runde Pils zu spendieren.

§9 Geburtstag

Jedes Mitglied hat am Kegelabend nach seinem Geburtstag (Datum ist beim Kassenwart anzugeben) eine Runde Pils (0,3 l) / Schnaps zu spendieren.

§10 Aufnahme von neuen Mitglieder

Kegelfreunde, die in den Kegelclub aufgenommen werden wollen, müssen dreimal hintereinander als Gäste beim Kegelabend erscheinen und können dann einen Aufnahmeantrag stellen. Über die Aufnahme entscheidet die Vollversammlung mit 2/3-Mehrheit. Dieser Aufnahmemodus gilt auch für ehemalige Mitglieder.

§11 Ehrenämter

Ehrenämter wie Kegelvater, Kegelmutti und Kassenwart können nicht abgelehnt werden. Gewählt wird jeweils für ein Jahr. Wiederwahl ist möglich, falls der Betroffene einverstanden ist. Gewählt wird mit absoluter Mehrheit. Abwesende können nicht wählen, aber gewählt werden. Es wird geheim gewählt.

§12 Generalversammlung

1x im Jahr hat eine Jahreshauptversammlung stattzufinden. Kegelvater und Kegelmutti haben die Federführung.

§13 Alkoholpflicht

Darf der Kegelbruder keinen Alkohol trinken muss er ein ärztliches Attest vorlegen oder eine Runde Pils bzw. Schnaps zahlen. Ausnahme: Der Betreffende steht nach dem Kegelabend als Fahrer zugunsten seiner Kegelbrüder zur Verfügung.

§14 Austritt

Bei Ausscheiden hat der betreffende Kegelbruder keinen Anspruch auf seinen Kassenbestandanteil. 3-maliges unentschuldigtes Fehlen führt zum automatischen Ausschluss. Über den Ausschluss eines Kegelfreundes entscheidet die Vollversammlung mit 2/3-Mehrheit

§15 Spielverzögerung

Muss ein Kegelbruder trotz Aufrufens die Kugel gebracht werden, so wird diese „unnötige Verzögerung“ mit einer empfindlichen Strafe (0,50 €) geahndet.

§16 Betreten der Bahn

Wer bei einem Kegelspiel die Bahn betritt und somit den kegelnden Kegelbruder stört, zahlt 2 € in die Kegelkasse.

§17 Kotz-Regel

Wer auf die Kegelbahn, auf dem Weg zur Toilette oder auch in die Toilette kotzt zahlt eine Runde und muss einen Schnaps trinken. Ausnahme: Man kotzt auf eine Katze.

§18 Berühren des Glöckchens

Wenn das am Ende der Anlaufzone befindliche Glöckchen geläutet wird, dann muss jeder einen Schnaps trinken. Der Übeltäter sucht sich den zu trinkenden Schnaps aus und muss diesen zahlen.

§19 Pumpenkönig !

Der Pumpenkönig ist dazu verpflichtet zum nächsten Kegelabend einen lustigen Gegenstand mitzubringen. Passiert dies nicht, so muss der betreffende Kegelbruder eine Runde Pils (alternativ: Schnaps) zahlen. Wird ein Gastkegler Pumpenkönig, muss der schlechteste aktive Kegelbruder für den lustigen Gegenstand aufkommen. Ausscheidungsspiele haben keinen Einfluss auf die Zählung der Pumpen!

§20 Trinkspruch

Vor dem Antrinken einer ausgegebenen Runde wird dem „Spender“ gemeinsam und lautstark gedankt:

„Quak quak quak! Wir haben einen hart”

oder

„Auf die Würste!“ „Jöööööööööi!“

oder

„WuWu-WeWe…“

oder

„Federico…“

oder

„Von Säufer zu Säufer!“ – „Saufen, saufen, saufen!“ (mit ausgestreckter Säuferfaust)

§21 Neunen

Fallen bei einem Wurf alle neun Kegel, so haben alle anwesenden Mitglieder einen Betrag von 1,00 € in die Kegelkasse zu zahlen. Außer der Kegler!

§22 Schocken

Vor und nach dem Kegeln kann man sich für eine gemütliche Runde Schocken zusammensetzen, muss man aber nicht.

§23 Reseten

Wer vergisst auf Reset zu drücken muss mit empfindlichen Strafen (0,50 €) rechnen. Wichtig: Niemals Reseten mit Rosetten verwechseln!

§24 Kugeln stoppen

Wer die Kugeln mit dem Fuß stoppt, muss mit noch empfindlicheren Strafen (1 €) rechnen. Kugeln mit dem Fuß zu stoppen ist unhygienisch und gefährlich zugleich!

§25 Handy

Handys auf der Bahn sind verboten und führen zu einer empfindliche Strafe von 2 €. Klingelt das Handy während der Halbjahreshauptversammlung ist sofort ein 1 € Entgeld zu latzen.

§26 Mogeln/unsportliches Verhalten

Mogeln muss schmerzlich sein! Folgende Strafen werden nach dem Mogeln verhängt:

– Der Mogler muss eine Runde Pils (0,3l) spendieren. – Der Mogler wird für 14 Tage vom Kegelsport suspendiert. – Der Mogler muss ein Spiel mit einer Erschwernis spielen (mit der schwachen Hand).

§27 Beschlussfähigkeit

Die Versammlung ist bei 2/3-Mehrheit der Mitgliederanzahl beschlussfähig.

§28 Gründungsdatum

Der Kegelclub „Die Wurstpumpen“ wurde am 21.03.2008 gegründet.

§29 Gründungsort

Der Kegelclub „Die Wurstpumpen“ wurde in einer Bar gegründet.

§30 Gründungsmitglieder

Die Gründungsmitglieder sind: Stephan Kersch, Patrick Korb, Frank Wistuba, Dennis Stratmann, Fabian Leiße, Frank Reckwald und André Reckwald.

§31 Aufschreiben

Wer vergisst seinen soeben gekegelten Wurf an der Tafel aufzuschreiben muss in die Verlängerung: Nach dem Kegeln werden die Anzahl der Verstöße gegen § 31 in die Vollen geworfen. Durch die Anzahl der getroffenen Kegel ermittelt sich der Strafbetrag. 9 Kegel = 0 €; 8 Kegel = 0,20 €; 7 Kegel = 0,30 €; 6 Kegel = 0,40 €; 5 Kegel = 0,50 €; 4 Kegel = 0,60 €; 3 Kegel = 0,70 €; 2 Kegel = 0,80 €; 1 Kegel = 0,90 €; Pumpe = 1 €

§32 Luschenkugel

Falls die Kugel durch Verschulden des Keglers nicht in den Kreislauf des Kugelrückführsystems eingeführt wird, muss der Übeltäter 1 € lacken.

§33 Pokal / Medaille

Wenn der Vormonatssieger den gewonnen Pokal / Medaille nicht zum Kegeln mitbringt muss er den ersten Wurf einer jeden Runde mit der schwachen Hand kegeln. Wird der Pokal gar verloren oder beschädigt muss für Ersatz gesorgt werden! Der neue Pokal muss den alten in Prächtigkeit und Größe übertreffen!

§34 Wandschlag

Bei Wandschlag sind dem Übeltäter 3 Pumpen aufzuschreiben!

§35 Schwuler Wurf

Schwule Würfe (z. B. mit beiden Händen) kosten 0,50 €. Sie sind dennoch gültig!

§36 Getränkeregeln

Falls ein Getränk umgeworfen wird muss der Übeltäter eine Schnapsrunde spendieren! Hat ein Kegler 3 Getränke vor sich stehen muss er ebenfalls eine Schnapsrunde zahlen.

§37 Schnapszahl

Bei der Kegelung einer Schnapszahl ist Schnaps zu zahlen!

§38 Bahnbereitschaft

Wer kegelt bevor die Bahn bereit ist bezahlt 0,50 €. Auch hier ist der Wurf gültig!

§39 Gastkegler

Das Mitbringen von Gastkeglern bedarf Absprache mit dem Vorstand. Zwei Mitglieder des Vorstandes müssen mit dem Gastkegler einverstanden sein.

§40 Pflaumenregel

Wer eine Pflaume zum Kegeln anschleppt, muss eine Runde Pflaumenschnaps (o. ä.) zahlen.

§41 Pflaumenregel²

Schleppt ne Pflaume ne Pflaume an, ist eine doppelte Runde zu berappen.

§42 Theo 20´er Regel

Gespielt werden im Hauptspiel/Ligaspiel immer 8 Durchgänge! Diese Regel hat auch dann weiterhin Bestand, wenn Theo Zwanziger selbst vor Ort sein sollte.

§43 Bierschande

Wird das Bier eines Kegelbruders durch Fremdkörper verunreinigt wird dem Verursacher neben Verachtung der restlichen Kegler die empfindliche Strafe von 1 € sowie eine Runde mit der schwachen Hand aufgebrummt. Eine Ausnahme dieser Regel bildet das Verunreinigen durch den Penis, da das schon wieder irgendwie lustig ist.

§44 Holzpflicht

Es gibt keine Holzpflicht.

§45 Reihenfolge im Ligaspiel

Die Reihenfolge der anwesenden Kegelbrüder ergibt sich für das Ligaspiel aus dem aktuellen Stand der Kegel-Liga, beginnend beim Letztplatzierten bis hin zum Spitzenreiter.

§46 Verspätung zum Kegeln / Nachwerfen

Es ist einem Kegelbruder gestattet, welcher nicht pünktlich zum Kegeln erscheint, seine Würfe nachzuholen solange im Ligaspiel weniger als 50% der Runden gespielt wurden. Wurden bereits mehr als 50% der Runden geworfen, darf der verspätete Kegelbruder nicht mehr in das Ligaspiel einsteigen. Bei allen folgenden Spielen (nach dem Ligaspiel) darf der Kegelbruder selbstverständlich mitwirken.

Geändert am 26.03.2022